Teilnahmebedingungen am Facebook Gewinnspiel
1. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von meta gesponsert, unterstützt oder organisiert.
2. Das Gewinnspiel startet am 08. Juni 2022 um 10:00 und endet am 21. Juni 2022 um 23:59 Uhr. Eine Teilnahme vor und nach dem, in der Gewinnspielbeschreibung genannten, Teilnahmezeitraum ist ungültig.
3. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspieler kennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die Teilnahme ist kostenlos.
Es wird ein Lastenrad der Firma Baboe Big im Wert von maximal 1.600 Euro verlost, welches am Ende des Gewinnspiels gemeinsam mit dem/der Gewinner/in individuell zusammengestellt wird. Der Gewinn ist im Wunsch-Markt des Gewinners innerhalb von 10 Tagen nach Auslieferung abzuholen.
4. Eine Barauszahlung sämtlicher Gewinne ist ausgeschlossen. Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der öffentliche Weiterverkauf ist untersagt.
5. Die Teilnahme erfolgt automatisch durch das Posten eines Kommentars innerhalb des angegebenen Zeitraums auf diesen Facebook-Post:
https://www.facebook.com/EDEKARR/videos/743989270292047
Mehrere Kommentare werden als eine einzelne Teilnahmegewertet.
6. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung von EDEKA Rhein-Ruhr abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht.
7. Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet das Einverständnis zur Nennung des bei Facebook angegebenen Nutzernamens auf der Facebookseite von EDEKA Rhein-Ruhr im Gewinnfall sowie die Verwendung der im Rahmen dieses Gewinnspiels ins Kommentarfeld gepostete Bilder und Rezepte für Beiträge auf dieser Facebookseite.
8. Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
9. Kommentare die gegen die Facebook-Richtlinien, deutsches Recht und oder das Copyright verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen. Soweit der Teilnehmer gegen vertraglich oder gesetzlich normierte Rechte und Pflichten verstößt und dieser Verstoß kausal für die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen EDEKA Rhein-Ruhr ist, stellt der Teilnehmer den Veranstalter von sämtlichen solcher Forderungen frei. In diesem Fall hat der Teilnehmer auch die der EDEKA Rhein-Ruhr entstehenden, angemessenen Rechtsverteidigungskosten zu ersetzen. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt unberührt.
10. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 16 Jahre alt sind. Gesetzliche Vertreter und interne Mitarbeiter (Verwaltung etc.) des Veranstalters sowie deren Angehörige und mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
11. Soweit im Rahmen des Gewinnspiels personenbezogene Daten von Teilnehmern erhoben, verarbeitet und genutzt werden, werden diese von EDEKA Rhein-Ruhr ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht.
12. Die Gewinner werden binnen 24 Stunden nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
13. Anschließend werden die Gewinner über die Facebook-Kommentarfunktion des Facebook-Posts informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 24 Stunden über eine private Nachricht an die EDEKA Rhein-Ruhr Facebook-Seite melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern verlost.
Sonstiges
- Veranstalter des Gewinnspiels ist EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG, Edekaplatz 1 47445 Moers
- EDEKA Rhein-Ruhr haftet nicht für technische Störungen bei Nichterreichbarkeit der EDEKA Rhein-Ruhr Facebook-Seite oder des Gewinnspielbeitrags.
- EDEKA Rhein-Ruhr haftet nicht für technische Störungen bei der Datenübertragung.
- EDEKA Rhein-Ruhr haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Pflicht bei der Durchführung des Gewinnspiels oder wenn ein Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.
- Haftet EDEKA Rhein-Ruhr gemäß vorstehendem Absatz für die Verletzung einer Pflicht, ohne dass Vorsatz odergrobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen EDEKA Rhein-Ruhr im Zeitpunkt des Beginns des Gewinnspiels typischerweise rechnen musste.
- Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie bei Ansprüchen, für die nach dem Gesetzzwingend gehaftet werden muss.
- Soweit die Haftung von EDEKA Rhein-Ruhr gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stellt Facebook von jeder Haftung frei.
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von EDEKA Rhein-Ruhr ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Die allgemeinen Datenschutzhinweise der EDEKA Rhein-Ruhr Stiftung & Co. KG finden Sie hier: https://verbund.edeka/rhein-ruhr/datenschutz.html
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
EDEKA ist Gründungsmitglied der „Initiative Tierwohl“, deren Ziel es ist, das Tierwohl in der Nutztierhaltung aktiv zu verbessern und gemeinsam mehr Verantwortung zu übernehmen.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Die Kennzeichnung „Haltungsform“ informiert anhand von vier Kategorien darüber, wie Tiere gehalten wurden. Bei der „Haltungsform 2“ haben Tiere zum Beispiel zehn Prozent mehr Platz als gesetzlich vorgeschrieben ist und natürliches Beschäftigungsmaterial.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das Siegel „Geprüfte Qualität NRW“ verankert Lebensmittel in NRW. Es garantiert die Herkunft der verwendeten Rohstoffe, den Sitz des Betriebs und den Ort der Verarbeitung, Produktion und Verpackung. Die Qualitätssicherung wird durch ein akkreditiertes Prüfinstitut durchgeführt und kann unter anderem auf Fleisch, Gemüse, Obst, Milch, Käse und Eier angewandt werden. Erzeugerbetriebe müssen Mitglied im Verein Ernährung-NRW e. V. sein, um das Siegel nutzen zu dürfen.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
Das QS-Prüfzeichen dokumentiert die Qualitätssicherung auf dem gesamten Herstellungsweg eines Lebensmittels. Unabhängige Prüfer kontrollieren in regelmäßigen Abständen, ob die Anforderungen bezüglich so verschiedener Bereiche wie Tierschutz, Arbeitssicherheit, Hygiene und vielem mehr eingehalten werden. Das Prüfzeichen kann sowohl für konventionelle als auch für Bio-Produkte genutzt werden.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
BIOLAND ist ein Siegel für Bio-Lebensmittel. Die BIOLAND-Richtlinien sind dabei deutlich strenger als die gesetzlichen Mindeststandards für Bio-Produkte. BIOLAND-Erzeuger verpflichten sich zusätzlich, aktiven Umweltschutz zu betreiben und auch soziale Standards in ihren Betrieben einzuhalten. Das BIOLAND-Siegel zeigt, dass in der Erzeugung der ausgewiesenen Bio-Lebensmittel keine Gentechnik, Pflanzenschutzmittel, chemisch-synthetischer Stickstoff-Dünger oder Massentierhaltung zum Einsatzkommen.
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).
Das Bio-Logo der EU ist eine verpflichtende Kennzeichnung für alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union erzeugt werden. Ein Bio-Lebensmittel muss zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Zutaten bestehen. Die Vorgaben für die Erzeugung von Bio-Lebensmitteln in der EU beinhalten unter anderem den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel und ein Verbot von Gentechnik. Zudem darf nur eine sehr begrenzte Zahl von Zusatzstoffen verwendet werden.
Zum EU-Bio-Logo gehören immer auch die Angabe zur zuständigen Öko-Kontrollstelle (z.B. DE-ÖKO-006) und eine Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. „Deutsche Landwirtschaft“ oder „EU-Landwirtschaft“).